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Wichtige Tipps für die eigene Hausratversicherung

Der Versicherungsmarkt ist heutzutage besonders breit gefächert. Neben speziellen Policen wie in etwa für Drohnen, E-Bikes oder ähnliches hat auch ein Klassiker nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Die Hausratversicherung ist auch dann wichtig, wenn die eigenen vier Wände nicht in Luxus übergehen. Bevor sie abgeschlossen wird, sollten bestimmte Aspekte genauer beachtet werden. Die […]
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Versicherungs-News

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Der Versicherungsmarkt ist heutzutage besonders breit gefächert. Neben speziellen Policen wie in etwa für Drohnen, E-Bikes oder ähnliches hat auch ein Klassiker nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Die Hausratversicherung ist auch dann wichtig, wenn die eigenen vier Wände nicht in Luxus übergehen. Bevor sie abgeschlossen wird, sollten bestimmte Aspekte genauer beachtet werden. Die wichtigste Hauptaufgabe einer Hausratversicherung besteht darin, Schäden am eigenen Wohnungsinhalt zu verhindern. Hier werden alle Gegenstände zusammengefasst, die sich darin befinden. Dazu gehören neben Möbel, Teppichen und der Kleidung auch Geräte wie der Kühlschrank, der Herd aber auch kleinere Küchenutensilien wie der Wasserkocher, die Mikrowelle oder eine Kaffeemaschine. Auch Unterhaltungselektronik wie Fernseher und PC fällt darunter. In diesem Zusammenhang sind üblicherweise mehrere Schadenstypen abgedeckt. Dazu zählen standardisiert Brände, Wasserschäden oder Diebstahl und Einbruch durch Dritte.

Den Vertrag richtig aufsetzen

Damit all jene Voraussetzungen auch beansprucht werden können, muss der Gesamtwert unbedingt korrekt ermittelt werden. Versicherungsnehmer können dies beispielsweise mit der Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts aller Gegenstände auf einer übermittelten Liste durchführen. Alternativ bieten Versicherungsunternehmen auch einen Schutz nach Quadratmeter an. Speziell im Falle von besonderen Sachwerten von Gemälden oder Schmuck können damit jedoch Defizite entstehen. Geht es um die Hausratversicherung gibt es Sparmöglichkeiten für Paare und Familien. Wird gerade erst zusammengezogen, besitzen beide Personen üblicherweise zwei verschiedene Policen. Diese können zusammengelegt werden und sorgen für weniger Kostenaufwände. Bei der Instandhaltung des eigenen Haushalts kann es auch vorkommen, dass unter Umständen durch eigenes Fehlverhalten Bedingungen für Diebe oder andere Einflüsse begünstigt werden. Deswegen sollte darauf geachtet werden, dass Fälle der groben Fahrlässigkeit auch Teil des Vertrags sind. So kann der Schutz auch bei Diebstählen greifen, bei denen beispielsweise das Fenster offenen gelassen wurde.

Urlaub und Selbstbeteiligung

Steht endlich wieder mal Urlaub an, sind viele Utensilien des Haushalts auch Teil des Reisegepäcks. Damit der Schutz auch auf Reisen seine Gültigkeit behält, muss die sogenannte “Außenversicherung” im Vertrag aufgeführt sein. Wird Notebook oder Smartphone aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet, kann die Hausratversicherung so dafür einspringen. Der einfache Diebstahl stellt hier jedoch eine Ausnahme dar. Wird das Handy beispielsweise aus der Jacke entwendet, die in einer öffentlich zugänglichen Garderobe aufgehängt wird, zahlt die Versicherung hier nicht. Ausgewählte Policen sind außerdem mit einer sogenannten Selbstbeteiligung ausgestattet. Die monatlichen Beiträge sind vergleichsweise niedriger gestaffelt – im Gegenzug muss im Schadensfall ein fixer Teilbetrag selbst gezahlt werden. Während sich diese Option im Falle anderer Versicherungstypen möglicherweise rentiert, ist die Ersparnis bei der Hausratversichrung vergleichsweise eher gering.

Sonderfall Fahrrad

Fahrräder werden in Zusammenhang mit Hausratversicherungen des Öfteren zum Streitfall. Grund dafür ist die Tatsache, dass diesbezüglich eingeschränkte Haftungen angewendet werden. Im Normalfall werden nur günstige Modelle berücksichtigt – der Richtwert beläuft sich dabei gerne auf etwa 500 Euro. Das eigene Fahrrad muss sich außerdem in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller befinden. Anbieter von Hausratversicherungen fügen hier auch gerne die sogenannte Nachtzeitklausel ein – eine Abdeckung gegen Diebstahl ist damit im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr nicht möglich. Treffen all jene Voraussetzungen bzw. gewünschten Rahmenbedingungen nicht zu, ist oft der separate Abschluss einer Fahrradversicherung eine sinnvollere Option. (Finanzwelt)

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